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Extremismus: Verfassungsfeindlichkeit klar definiert
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Extremismus: Verfassungsfeindlichkeit klar definiert

Das Wichtigste in Kürze

Um Extremismus rechtssicher zu erkennen, hilft kein Bauchgefühl, sondern der Blick ins Gesetz. Das Bundesverfassungsgericht hat 2017 (NPD-Urteil) definiert, was die Freiheitliche demokratische Grundordnung (FdGO) im Kern ausmacht. Nur wer diese angreift, gilt als extremistisch.

 

Die drei Säulen der FdGO

Wenn eine dieser drei Säulen systematisch bekämpft wird, sprechen wir von Extremismus:

 

🏛️ 1. Das Demokratieprinzip

Wir leben in einer repräsentativen Demokratie. Der Angriff: Wenn Akteure behaupten, sie allein verträten den „wahren Volkswillen“ und wollten das Parlament oder das Mehrparteiensystem abschaffen (Führerstaat, Diktatur).

 

⚖️ 2. Das Rechtsstaatsprinzip

Alle unterliegen dem gleichen Recht; es gibt eine Gewaltenteilung (Gesetze, Gerichte, Polizei sind getrennt). Der Angriff: Wenn Richter bedroht werden, politische Gegner willkürlich bestraft werden sollen oder die Unabhängigkeit der Justiz ausgehöhlt wird.

 

🤝 3. Die Menschenwürde

Jeder Mensch hat den gleichen Wert und die gleichen Rechte (z.B. Staatsbürgerschaft, Wahlrecht). Der Angriff: Wenn Menschen aufgrund ihrer Herkunft oder Identität zu Menschen zweiter Klasse gemacht werden sollen (Ungleichwertigkeits-Ideologien).